Samstag, Dezember 6, 2025

47-Jähriger soll seine Ex-Lebenspartnerin in Burgkirchen getötet haben

BURGKIRCHEN AN DER ALZ, LKR. ALTÖTTING. Am Mittwochabend, den 3. Dezember 2025, soll ein 47-Jähriger seine 50-jährige Ex-Lebenspartnerin in Burgkirchen tödlich verletzt haben. Spezialeinsatzkräfte nahmen den dringend Tatverdächtigen wenige Stunden nach der Tat fest. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn übernahm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts.

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln

Am Mittwoch (3. Dezember 2025), gegen 20.50 Uhr, wurde über die Integrierte Leitstelle Traunstein von Passanten mitgeteilt, dass im Bereich des Max-Planck-Platzes in Burgkirchen an der Alz ein Mann eine Frau mit einem Messer angegriffen haben soll. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll eine 50-jährige Frau mit einem gefährlichen Gegenstand im Halsbereich tödlich verletzt worden sein. Anschließend flüchtete der Tatverdächtige vom Tatort.

Das Opfer, eine deutsche Staatsangehörige, verstarb trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen vor Ort.

Unter der Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sowie der Polizeiinspektion Burghausen erfolgten mit Unterstützung umliegender Dienststellen und der Bundespolizei umfangreiche Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen. Hierbei erhärtete sich ein Tatverdacht gegen einen 47-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Bei dem Mann handelt es sich nach derzeitigen Erkenntnissen um den Ex-Lebenspartner der Getöteten.

Der dringend Tatverdächtige wurde in den frühen Morgenstunden des Donnerstags, den 4. Dezember 2025, in seiner Wohnung im Landkreis Altötting, durch Spezialeinsatzkräfte festgenommen.

Nach der Hinzuziehung des Kriminaldauerdienstes der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein übernahm noch am selben Abend das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn die Ermittlungen. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wird wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts ermittelt.

Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts soll der Beschuldigte voraussichtlich im Laufe des heutigen Donnerstags (4. Dezember 2025) einem zuständigen Richter zur Klärung der Haft- bzw. Unterbringungsfrage vorgeführt werden.

Hintergründe und Motiv der Tat sind derzeit noch unklar und Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

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